Ex nunc

Ex nunc (lateinisch ab jetzt, von nun an) ist in der juristischen Terminologie die Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung. In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc. Wirkt eine Rechtshandlung ausnahmsweise für die Vergangenheit, wird von ex-tunc-Wirkung („rückwirkend“) gesprochen.


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